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  1. Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung

Bei Inanspruchnahme der Pflegeversicherung können Sie sich zwischen Pflegegeld (Angehörige) oder Sachleistung (Pflegedienst) entscheiden:

 
Pflegegeld
Sachleistungen
Pflegestufe 1
225 €
440 €
Pflegestufe 2
430 €
1.040 €
Pflegestufe 3
685 €
1.510 €

Stand 01.01.2010

In vielen Fällen wollen die Betroffenen bzw. deren Angehörige die sogenannte Kombinationsleistung wählen. Dies bedeutet, dass die Zahlung der Pflegekassen gemäß Pflegeversicherungsgesetz zwischen Pflegegeld (Angehöriger) oder Sachleistung (Pflegedienst) aufgeteilt wird.

Am Beispiel der Pflegestufe 2 zeigt die folgende Grafik mögliche Aufteilungen der Zahlung bei Kombinationsleistung.

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Erreichbarkeit

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